(im Folgenden „SENZOMATIC“ genannt)

Gültig ab 01.09.2023

Allgemeines

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und sonstige Geschäftsbeziehungen zwischen den Kunden und der SENZOMATIC GmbH, FN 609750 t, mit Sitz in 1060 Wien, Köstlergasse 1/23  (im Folgenden „SENZOMATIC“ oder „wir“ oder „unsererseits“), sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich Gegenteiliges vereinbart wird.
  2. Als Kunde im Sinne der AGB gelten Verbraucher wie auch Unternehmer.
  3. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Eines weiteren Widerspruchs gegen die AGB des Kunden durch SENZOMATIC bedarf es nicht. Die AGB des Kunden werden auch dann nicht zum Vertragsbestandteil, wenn SENZOMATIC diesen nach Eingang nicht ausdrücklich widerspricht. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung von SENZOMATIC.
  4. Diese AGB gelten für die Erbringung unserer Dienstleistungen. Dazu gehören die Lieferung der SENZOMATIC Hardware, die Aktivierung von SENZOMATIC Hardware, die Sammlung, Monitoring und Auswertung der gewonnenen Daten, die Betreuung und Weiterentwicklung der SENZOMATIC Software sowie die Unterstützung durch unseren Kundenservice (im Folgenden „Dienstleistungen“).

Begriffsbestimmungen

  1. SENZOMATIC ist Hersteller des Systems zur kontinuierlichen Überwachung der Luftfeuchtigkeit in Gebäuden und Anbieter eines eigenen Monitoringdienstes.
  2. Kunde ist für die Zwecke dieser AGB der Erwerber des SENZOMATIC Systems, aber auch sonstige Lieferanten von SENZOMATIC, wie Bauunternehmen, Bauträger, Architekten oder Projektentwickler für Immobilien.
  3. Empfänger des Monitoring ist derjenige, der Informationen über den Stand der Feuchtigkeit im Gebäude sowie andere Präventiv- bzw. Risikomeldungen empfängt. Der Empfänger kann, muss aber nicht zwingend mit dem Kunden identisch sein.
  4. Hardware als Teil des SENZOMATIC Systems besteht aus einer Zentraleinheit, Sensoren und Verkabelung. Die Anzahl der Sensoren richtet sich stets nach dem konkreten Grundriss des Gebäudes, der die zu überwachenden Bereiche bestimmt. Das System besteht  aus nachfolgenden Komponenten:

5. Software als das wichtigste Bestandteil des SENZOMATIC Systems ermöglicht kontinuierlich den Gewinn von Daten aus den installierten Sensoren. Durch die Zentraleinheit werden die so gewonnenen Daten sicher an den Datenspeicher auf Cloud, die von einem Drittanbieter betrieben wird, übermittelt.

6. Cloud ist der Speicherort für die Algorithmen, an dem die analytische Tätigkeit unter Einbeziehung der künstlichen Intelligenz erfolgt. Die Cloud wird von einem Drittanbieter betrieben.

7. Monitoring-Dienst ist der Kern des SENZOMATIC Systems und ermöglicht die Überwachung von Wasserlecks, übermäßiger Feuchtigkeit sowie der Kondensation in den Innen-/Außenbereichen des Gebäudes.    

Leistungsbeschreibung

  1. Mit dem Kauf des SENZOMATIC Systems erhält der Kunde eine Hardware- und Softwarelösung für das Monitoring von Feuchtigkeit, die von SENZOMATIC-Experten speziell für die Immobilie des Kunden entwickelt wurde. Der Kunde erhält durch den Kauf nicht nur die Hardware, sondern auch einen hochentwickelten Schutz des Eigentums und der Gesundheit durch ein einzigartiges geschlossenes System, das einzelne Sensoren, eine Zentraleinheit und ein Cloud-Analysezentrum verbindet und mit einer aktiven 24/7 Überwachung ausgestattet ist. SENZOMATIC hat keinen Einfluss bzw. schützt nicht vor Materialverschleiß, Baumängeln, mechanischen Beschädigungen oder Fehlverhalten bei der Nutzung der Immobilie. Derartige Ereignisse können durch das System jedoch rechtzeitig erkannt und der Kunde somit rechtzeitig informiert werden, damit Schäden verhindert oder zumindest minimiert werden können.
  2. Vor dem Vertragsabschluss hat der Kunde die Möglichkeit, stets in Hinblick auf die konkrete Immobilie eine Beratung von SENZOMATIC in Anspruch zu nehmen. SENZOMATIC bietet drei Grundschutzstufen, entwickelt für Bauten mit einer durchschnittlichen Nutzfläche von 130 m2, diese können – den Kundenwünschen sowie dem konkreten Gebäude entsprechend – weiterhin angepasst werden. Zu unterscheiden sind:

Das Installation des SENZOMATIC Systems, d.h.

erfolgt vom Kunden bzw. sind diese Arbeiten in seinem Auftrag von dritten Firmen auf seine Rechnung durchzuführen. SENZOMATIC vermittelt an den Kunden bei Bedarf seine Installations- und  Vertriebspartner, welche die obigen Leistungen erbringen können. Der Kunde verpflichtet sich, die Leistungen gemäß diesem Punkt im vereinbarten Umfang und Qualität am Ort und zum Termin laut Bestellung zu erbringen, als Voraussetzung für die Aktivierung und das Monitoring des Systems seitens SENZOMATIC.

Zur Unterstützung bei der Installation werden folgende Hilfsmittel zur Verfügung gestellt:

Zur Klarstellung wird in diesem Zusammenhang angeführt, dass SENZOMATIC für die Installation der Sensoren jene Stellen vorsieht, die statistisch ein höheres Risiko für das Entstehen von Feuchtigkeit aufweisen. Das Schutzniveau, d.h. das Minimieren der Risiken des Entstehens von Feuchtigkeit ist direkt auch von der Anzahl der installierten Sensoren abhängig. SENZOMATIC empfiehlt einen höheren Maß an Schutz, insbesondere im Bereich der Dachfenster, HS Portalen, Verdoppelung der Sensoren in größeren Badezimmern und Küchen, gegebenenfalls Flutsensoren und ihre Kombination mit Hauptwasserhahn.

Die Konfiguration und Aktivierung des Systems sind unter folgenden Voraussetzungen möglich:

Die Aktivierung des Kundenkontos nach Installation der Hardware:

              1. Die professionelle Unterstützung in Form eines 24/7 Monitorings gehört zum Kernmerkmal des Systems und wird aus Gründen der Wahrung des Geschäftsgeheimnisses sowie der äußerst anspruchsvollen Dateninterpretation als Dienstleistung ausschließlich durch SENZOMATIC erbracht. Bei der Datenanalyse werden sowohl AI und fortgeschrittene Algorithmen als auch konkrete und individuelle Beratung durch Fachkräfte der SENZOMATIC eingesetzt. Ab Aktivierung des Systems werden die Daten aus den Sensoren an SENZOMATIC gesendet und von SENZOMATIC gesammelt. Für die Dauer des vereinbarten Monitoring des Systems werden die an die Zentraleinheit (ZE) gesendeten Daten aus den Sensoren von SENZOMATIC 24/7 überwacht bzw. beobachtet und ausgewertet. SENZOMATIC wird anhand der gesammelten Daten den Kunden auf entstandene oder drohende Risikosituationen (Feuchtigkeit, Wasserleck) aufmerksam machen, über die möglichen Ursachen des Feuchtigkeitsanstiegs beraten und anhand der seitens des Kunden zur Verfügung gestellten Informationen mögliche Lösungen vorschlagen. Bei Fragen betreffend Monitoring steht SENZOMATIC unter austria@senzomatic.com zur Verfügung.
              2. Für die eigentliche Durchführung der vorgeschlagenen Maßnahmen zur Lösung der aufgetretenen Feuchtigkeit trägt der Kunde die Verantwortung. Bei Fragen steht SENZOMATIC per E-Mail: austria@senzomatic.com zur Verfügung.
              3. Mit dem Kauf der System-Hardware wird automatisch auch das Jahresabonnement für das Monitoring der Feuchtigkeit seitens SENZOMATIC für die Dauer eines Jahres erworben. Das Monitoringdienst wird in der Variante „Standard“ oder „Premium“ angeboten. Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass für den Kunden zwar kein Kaufzwang betreffend Monitoring besteht, ohne dieses ist die Hardware allerdings ohne jegliche praktische Bedeutung.

Das Monitoring-System wird fix für die ersten 24 Monate ab Systemaktivierung erworben und kann für jeweils ein weiteres 1 Jahr verlängert werden, wobei die Bestellung spätestens einen Monat vor Ablauf des aktuellen Abonnements bestätigt/aktiviert werden muss. Das Monitoring-System ist nur dann aktiv, wenn die Bestellung aktiv ist und gleichzeitig das Entgelt für das Monitoring gemäß den unten beschriebenen Zahlungsmodalitäten bezahlt wurde. Im Falle einer Unterbrechung des Monitoringdienstes infolge Zahlungsverzugs des Kunden berechnet SENZOMATIC für die Neuaktivierung ein Entgelt gemäß der geltenden Preisliste von SENZOMATIC (verfügbar auf Anfrage oder zum Download auf der Website von SENZOMATIC).

Das Monitoring wird in zwei Varianten angeboten: „Standard“ und „Premium“. Der Umfang der Monitoringdienstleistungen in der einzelnen Varianten ist der Anlage zu entnehmen.

  1. Der Kunde erklärt sich durch die Bestellung der Hardware und des damit zusammenhängenden Monitorings mit dem Datenaustausch zwischen der Zentraleinheit (ZE) und dem Cloud-Provider einverstanden. Die Datenübertragung erfolgt ausschließlich zum Zwecke des Gesundheits- und Eigentumsschutzes aufgrund der Früherkennung von Feuchtigkeit und Wasserlecks. Der Datenaustausch erfolgt kontinuierlich, wenn die Zentraleinheit aktiv ist, d.h. an den Strom angeschlossen und mit dem Internet verbunden ist.
        1. Zwecks rascher und effektiver Kommunikation mit dem Kunden bietet SENZOMATIC ein Kundenkonto mit verschiedenen Zugriff- und Einstellungsoptionen. Mit Zahlung des Monitoringentgeltes ist der Kunde berechtigt, das Kundenkonto und den Zugriff auf das System zu aktivieren. Die Aktivierung des Kundenkontos erfolgt durch SENZOMATIC auf der Grundlage der Bestätigung der E-Mail-Adresse des Kunden per E-Mail an austria@senzomatic.com. Nach Aktivierung des Zugriffs durch SENZOMATIC erhält der Kunde eine E-Mail mit einem Link zum Anlegen des Passworts. Nach der Anmeldung stehen dem Kunden die SENZOMATIC-Broschüren sowie der teilweise Zugang zur grafischen Darstellung der gesammelten Daten zur Verfügung.

Zum Zwecke der Kommunikation mit dem Kunden sind seine Kontaktdaten (Telefon, E-Mail, Zustimmung mit der Kontaktaufnahme per Telefon, SMS oder E-Mail) vollständig zu erfassen. Die o.a. Kommunikation erfolgt nach Maßgabe individueller Auswertung und Beurteilung im Rahmen der internen Monitoring-Prozesse von SENZOMATIC durch speziell ausgebildete Fachkräfte. Die Kommunikationsart unterscheidet sich nach dem erworbenen Abonnement (Standard oder Premium).   

Angebot und Vertragsabschluss

  1. Die Darstellungen unserer Dienstleistungen auf unserer Website, in Broschüren oder auf Websites bzw. in Dokumenten von Drittanbietern haben rein informativen Charakter. Wir können außerdem keine Haftung für die Aktualität und Richtigkeit der Information übernehmen, die auf den Websites oder in den Dokumenten von Drittanbietern dargestellt wird.
  2. Angebote von SENZOMATIC sind unverbindlich und erfolgen unter Vorbehalt von Druckfehlern und sonstigen Irrtümern. Das konkrete Angebot richtet sich nach dem Inhalt Ihres Vertrages sowie der unterstützenden Dokumente wie Preislisten. Das Angebot ist 1 (ein) Monat ab Datum der Ausstellung gültig, wobei die Gültigkeitsdauer ab dem Datum der ersten Anbotserstellung im Rahmen des jeweiligen Geschäftsfalles zu rechnen ist.
  3. Voraussetzung für die Erbringung unserer Dienstleistungen ist der Abschluss eines Vertrags mit uns sowie Ihre Zahlung des Preises für die Nutzung. Der Vertrag gilt mit schriftlicher Bestätigung des Anbots von SENZOMATIC einschließlich des Sensorentwurfs als abgeschlossen (eine Bestätigung per E-Mail ist ausreichend).
  4. Mangels anderer Vereinbarung sind an SENZOMATIC gerichtete Angebote oder Kostenvoranschläge verbindlich und kostenlos.
  5. SENZOMATIC steht es frei, die Leistungen selbst durchzuführen oder diese durch einen Subunternehmer durchführen zu lassen.
  6. Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Vertragsdokumentation, wobei im Falle von Widersprüchen die Dokumente in der angeführten Reihenfolge gelten:
  1. Für die Nutzung unserer Dienste richten Sie Ihr persönliches Profil bei uns ein. Das Profil enthält insbesondere Ihren vollständigen Namen, Ihre Lieferadresse, Kontaktdaten und Zahlungsdaten. Die näheren Details für die Aktivierung Ihres Kundenkontos finden Sie im Punkt III. dieser AGBs.

Termine

Die Hardware des Systems wird  binnen 4 – 8 Wochen ab Leistung der Anzahlung gemäß Art.VI. geliefert, sofern nicht anders vereinbart wurde (in der Folge auch „Termin“ genannt).  Der Termin verlängert sind

Zahlungsbedingungen

  1. Die Preise für die Hardware und Software des SENZOMATIC Systems, das Monitoring und sonstige Dienstleistungen von SENZOMATIC richten sich nach der gültigen Preisliste von SENZOMATIC, sofern mit dem Kunden nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde. Die Preisliste ist auf der Website von SENZOMATIC zum Download verfügbar oder wird dem Kunden auf Anfrage übermittelt.
  2. Der Preis für das Monitoring in den ersten 24 Monate ab Systemaktivierung ist im Preisanbot von SENZOMATIC inbegriffen, sofern nicht anders vorgesehen und vereinbart und ist vom Kunden im Voraus zu zahlen.
  3. Der Kunde hat auf die zu liefernden Komponente (Sensoren, Hardware, Kabel) eine Anzahlung in Höhe von 50% des Preises zu zahlen. Die Anzahlung sowie das Entgelt für das Monitoring sind binnen 7 Tagen ab Zustellung der Rechnung zur Zahlung fällig. Die Rechnung wird von SENZOMATIC zusammen mit dem gegenfertigten Vertrag oder nach schriftlicher Bestätigung des Preisanbots von SENZOMATIC ausgestellt und an den Kunden übermittelt.
  4. Der restliche Preis ist vor Lieferung des Systems zum vereinbarten Termin gegen Rechnungslegung von SENZOMATIC zur Zahlung fällig. Alle (Teil-)Rechnungen von SENZOMATIC sind binnen 7 Tagen ab dem Tag der Zustellung der Rechnung an den Kunden zur Zahlung fällig.
  5. Erhöht sich der Preis aufgrund der vom Kunden genehmigten (Mehr-)Arbeiten und Kosten, die über den ursprünglich vereinbarten Umfang der Dienstleistungen von SENZOMATIC hinausgehen (im Folgenden auch als „Mehraufwand“ genannt), ist SENZOMATIC berechtigt, eine gesonderte Rechnung für den Mehraufwand mit einer Fälligkeit von 5 Tagen ab dem Tag der Zustellung der Rechnung an den Kunden auszustellen.
  6. Die Rechnung gilt an dem Tag als beglichen, an dem der Rechnungsbetrag dem Konto von SENZOMATIC gutgeschrieben wird.
  7. SENZOMATIC ist berechtigt, dem Kunden Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Kunde erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch SENZOMATIC ausdrücklich einverstanden.
  1. Eigentumsvorbehalt

  1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum von SENZOMATIC.
  2. Im Falle von Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts kein Rücktritt vom Vertrag liegt, außer wir erklären den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.

Haftung/Schadenersatz/Gewährleistung

  1. SENZOMATIC haftet gegenüber dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden am Leben, Körper und Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie für alle Schäden, welche auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzungen beruhen. Eine weitergehende Haftung von SENZOMATIC ist ausgeschlossen. SENZOMATIC leistet ausdrücklich keine Gewähr und Haftung für jene Mängel und Schäden, die auf einen fehlerhaften Gebrauch, Wartung oder Installation durch den Kunden zurückzuführen sind sowie in Fällen, in welche das System bzw. die Anlage mechanisch, durch einen Wasserschaden, eine Überspannung bzw. einen Kurzschluss oder hohe Temperaturen  beschädigt wurde.
  2. SENZOMATIC haftet ausdrücklich nicht für Schäden, die durch den eigentlichen Wasserein- und -austritt verursacht werden. Das System und das Monitoring hindern weder das Entstehen von Wasserein- und –austritten oder Wasserlecks, dienen auch nicht als Versicherung, sondern werden ausschließlich für den Zweck installiert, um den Wassereintritt und -austritt möglichst früh zu erkennen und möglichst genau zu lokalisieren, sodass Schäden an Vermögen oder Gesundheit gemindert werden.
  3. Kommt es zu einem Wassereintritt oder Wasserleck, hat SENZOMATIC keinen Einfluss auf das Verhalten des Kunden. SENZOMATIC kann nur gemäß den vertraglichen Bedingungen über die akute oder entstehende Gefahr des Wassereintritts informieren. SENZOMATIC kann auch keine Haftung dafür übernehmen, dass die möglichen Ursachen der Wasserlecks anhand der gesammelten Daten richtig ausgewertet wurden, da die Auswertung der Daten von vielen Faktoren, unter Anderem auch durch das Verhalten des Kunden, welches aus den Daten weder ersichtlich ist noch von SENZOMATIC beeinflusst werden kann.
  4. Durch den Erwerb der Hardware des Systems und Aktivierung des Monitoring erwirbt der Kunde eine erhöhte Möglichkeit des Schutzes seines Eigentums im Sinne der frühzeitigen Detektion der Schadensursachen durch Wasser, insbesondere an Stellen, die nicht zugänglich sind und der Wassereintritt bzw. -austritt im ersten Stadium nicht visuell entdeckt werden kann. Das System überwacht Bereiche, wo die Sensoren angebracht sind. Das Monitoring ist nur aktiv, wenn der Kunde ordnungsgemäß und rechtzeitig das Entgelt für das Monitoring gemäß den vereinbarten Bedingungen geleistet hat. Befindet sich der Kunde in Verzug mit der Zahlung des Entgelts für das Monitoring, trifft SENZOMATIC keine Pflicht zur Kommunikation mit dem Kunden.
  5. Etwaige Schadenersatzansprüche des Kunden sind – bei sonstigem Anspruchsverlust – binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von zwei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
  6. Der Kunde hat den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden von SENZOMATIC zurückzuführen ist.
  7. Der Kunde ist zur sofortigen Überprüfung der von SENZOMATIC erbrachten Leistungen verpflichtet und hat SENZOMATIC etwaige Mängel unverzüglich schriftlich unter genauer Spezifikation des Mangels gemäß der geltenden Reklamationsordnung von SENZOMATIC mitzuteilen, andernfalls sämtliche Gewährleistungs-, Schadenersatz- und sonstige Ansprüche des Kunden erlöschen.
  8. Die Gewährleistungsfrist für die gelieferten Komponente der Hardware und Software beträgt 2 Jahre ab Lieferung.
  9. Der Kunde hat zu beweisen, dass der Mangel im Zeitpunkt der Übergabe bereits vorhanden war.
  10. SENZOMATIC ist in jedem Fall berechtigt, etwaige Mängel nach seiner Wahl durch Verbesserung oder Austausch binnen angemessener Frist zu beheben. Ein Anspruch auf Preisminderung ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Im Übrigen gilt die Reklamationsordnung von SENZOMATIC.
  11. Sind die Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist er verpflichtet, SENZOMATIC die entstandenen Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen.
  12. Der Zustand, in dem die Hardware funktionsfähig ist, aber seitens des Kunden keine Internetverbindung besteht, hat keinen Einfluss auf den Lauf der gesetzlichen oder vertraglichen Gewährleistungsfrist. Es wird seitens SENZOMATIC empfohlen, die Internetverbindung im Voraus zu aktivieren, damit der Kunde bereits im Zeitpunkt der Inbetriebnahme aktiv geschützt ist.

Reklamationsverfahren

Im Falle von Mängeln ist der Kunde verpflichtet, das auf der Website von SENZOMATIC abzurufende Reklamationsformular auszufüllen und per E-Mail an austria@senzomatic.com zur Beurteilung des Mangels durch SENZOMATIC zuzusenden. Bei Bedarf hat der Kunde ergänzende Informationen zu übermitteln. Für die Beurteilung der Reklamation und Umfang der Gewährleistungbehelfe des Kunden gilt die jeweils gültige Reklamationsordnung von SENZOMATIC (verfügbar auf Anfrage oder zum Download auf der Website von SENZOMATIC). Durch Annahme dieser AGB erklären Sie sich mit der aktuellen Reklamationsordnung und den darin enthaltenen Bestimmungen einverstanden.

Geheimhaltung

  1. Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Muster, Präsentationen und Ähnliches bleiben geistiges Eigentum von SENZOMATIC. Jede Verwendung, insbesondere Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugweisen Kopierens, bedarf ausdrücklicher Zustimmung von SENZOMATIC.
  2. Sämtliche oben angeführte Unterlagen können jederzeit von SENZOMATIC zurückgefordert werden. Sollte der Vertrag nicht zustande kommen, sind diese der SENZOMATIC jedenfalls unverzüglich unaufgefordert zurückzustellen.
  3. Der Kunde verpflichtet sich im Übrigen zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.
  4. Der Verstoß des Kunden gegen diese Bestimmungen berechtigt SENZOMATIC zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertrages und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und /oder Schadenersatz.

Datenschutz

  1. Kundendaten werden gemäß der Datenschutzerklärung von SENZOMATIC verwaltet. Die aktuelle Datenschutzerklärung können Sie auf www.senzomatic.com abrufen. Durch Annahme dieser AGB erklären Sie sich mit der aktuellen Datenschutzerklärung und einer Datenverarbeitung entsprechend der darin enthaltenen Bestimmungen einverstanden.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die bei Vertragsschluss mitgeteilten personenbezogenen Daten richtig und wahrheitsgemäß anzugeben und ist verpflichtet, SENZOMATIC Änderungen in seinen personenbezogenen Daten unverzüglich mitzuteilen.
  3. Wenn der Kunde SENZOMATIC die personenbezogenen Daten einer anderen Person im Zusammenhang mit dem Vertrag zur Verfügung stellt, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass er dies mit Wissen der betroffenen Person und auf der Grundlage ihrer informierten Zustimmung getan hat und dass er zuvor alle gesetzlichen Verpflichtungen zu deren Schutz erfüllt hat.
  4. Der Kunde erklärt sich durch die Bestellung der Hardware und des damit zusammenhängenden Monitorings mit dem Datenaustausch zwischen der Zentraleinheit (ZE) und dem Cloud-Provider einverstanden. Die Datenübertragung erfolgt ausschließlich zum Zwecke des Gesundheits- und Eigentumsschutzes aufgrund der Früherkennung von Feuchtigkeit und Wasserlecks. Der Datenaustausch erfolgt kontinuierlich, wenn die Zentraleinheit aktiv ist, d.h. an den Strom angeschlossen und mit dem Internet verbunden ist.

Widerrufsrecht für Verbraucher bei Vertragsabschluss im Fernabsatz

  1. Der Kunde als Verbraucher hat das Recht, sofern der Vertrag in Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde, binnen vierzehn Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde die SENZOMATIC GmbH auf dem Postweg, per E-Mail oder per Telefon durch eindeutige Erklärung des Widerrufs über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird. Die aktuellen Kontaktdaten sind auf unserer Website ersichtlich.
  2. Der Kunde kann für seinen Widerruf das auf der Website zur Verfügung gestellte Musterformular verwenden.
  3. Wenn der Verbraucher den Vertrag nach den Bestimmungen dieses Punkts XII. widerruft, hat SENZOMATIC als Folge dem Kunden alle erhaltenen Zahlungen, abzüglich der Lieferkosten, sofern auf Wunsch des Kunden keine Standardlieferung verwendet wurde, spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei SENZOMATIC eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet SENZOMATIC dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. SENZOMATIC behält sich das Recht vor, die Rückzahlung zu verweigern, bis SENZOMATIC die Hardware wieder zurückerhalten hat oder bis der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat.
  4. Der Verbraucher hat die Ware unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er SENZOMATIC über den Widerruf des Vertrages unterrichtet, an SENZOMATIC zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Kunde die Ware vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet.
  5. Erfolgt auf Verlangen des Kunden die Erbringung von Dienstleistungen seitens SENZOMATIC vor Ablauf der Widerruffrist, hat der Kunde SENZOMATIC einen angemessenen Teil des vereinbarten Preises für die bis zum Zeitpunkt des Widerrufs erbrachten Dienstleistungen zu bezahlen.
  6. Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, wenn die bestellte Hardware nach Kundenspezifikation angefertigt wurde oder auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten ist.

Dauer des Vertrages über Monitoring

Der Vertrag bzw. Abonnement für das Monitoring wird auf bestimmte Zeit abgeschlossen und läuft der Vertrag für jenen Zeitraum, für welchen das Entgelt für diese Dienstleistung von SENZOMATIC im Voraus seitens des Kunden gezahlt wurde. Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.

Rücktrittsrecht der SENZOMATIC

SENZOMATIC ist neben den gesetzlichen und vertraglich vereinbarten Gründen in den folgenden Fällen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten:

  1. Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden, auch zu jedem Zeitpunkt nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, einschließlich des Zeitraums nach der Erklärung des Konkurses über das Vermögen des Kunden.
  2. Verzug des Kunden mit der Zahlung einer seiner Geldverpflichtungen aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dem Vertrag für mehr als dreißig (30) Tage.
  3. Wiederholt erfolglose Versuche, den Kunden zu kontaktieren, der auch auf die Aufforderung von SENZOMATIC, ihn zu kontaktieren, nicht reagiert, sodass SENZOMATIC die Zusammenarbeit mit dem Kunden nicht mehr zugemutet werden kann.

Rechte und Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist für die von ihm genutzten Dienste insbesondere für Folgendes verantwortlich:
  2. Sicherstellung des Zugangs des SENZOMATIC Systems zum Internet für eine voll funktionsfähige Übertragung der Signale an das Überwachungssystem.
  3. Sicherstellung des vollständigen Betriebs des SENZOMATIC Systems (insbesondere der Stromversorgung und der Notstromversorgung)
  4. Der Kunde erklärt sich bei Vertragsabschluss mit der Nutzung von Fernkommunikationsmitteln einverstanden. Die Kosten, die dem Kunden durch die Nutzung von Fernkommunikationsmitteln im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss oder dem Beziehen der Dienstleistungen von SENZOMATIC (Monitoring) entstehen (Internetverbindungskosten), hat der Kunde selbst zu tragen.
  5. Der Kunde hat SENZOMATIC über jede Beschädigung oder Zerstörung der Hardware des Systems, insbesondere der Sensoren, Kabel oder anderer Systembestandteile unverzüglich zu informieren.
  6. Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten zum SENZOMATIC System geheim zu halten und vor Missbrauch durch Dritte zu schützen. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung haftet der Kunde für alle Schäden, die SENZOMATIC oder Dritten durch den Missbrauch der Zugangsdaten entstehen.
  7. Der Kunde erkennt an, dass das SENZOMATIC System technische Mittel (Digital Rights Management – DRM) enthalten kann, um die illegale Nutzung des SENZOMATIC-Systems unter Verstoß gegen diese Bedingungen zu verhindern.
  8. Sofern zwingend nicht gesetzlich anders vorgesehen, ist der Kunde nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von SENZOMATIC aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von SENZOMATIC schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

Rechte und Pflichten von SENZOMATIC

  1. SENZOMATIC ist berechtigt, die Bereitstellung der Dienste für einen unbedingt notwendigen Zeitraum aufgrund der Wartung der Infrastruktur, die für die Bereitstellung des Systems erforderlich ist, einzuschränken oder zu unterbrechen, und verpflichtet sich, die Serverwartung nach Bedarf zwischen 00:00 und 6:00 Uhr durchzuführen, es sei denn, betriebliche Gründe stehen dem entgegen.
  2. SENZOMATIC ist ferner berechtigt, die Erbringung von Dienstleistungen für einen unbedingt notwendigen Zeitraum zu unterbrechen, wenn ein Ausfall der Hardware- oder Softwarefunktionalität des Systems oder der Netzinfrastruktur, eine Unterbrechung der Stromversorgung, ein Unfall, der Wiederaufbau von Gebäuden und Versorgungseinrichtungen oder Räumlichkeiten, in denen sich der Server befindet, die Erbringung von Dienstleistungen unmittelbar beeinträchtigt.
  3. SENZOMATIC ist verpflichtet, den Kunden über alle Umstände, die die Erbringung der Dienstleistungen verhindern, sofern möglich im Voraus zu informieren, wenn diese dem SENZOMATIC und dem Anbieter bekannt sind und wenn die Erbringung der Dienstleistungen für mehr als sechs Stunden unterbrochen werden sollte, damit der Kunde die erforderlichen Maßnahmen ergreifen kann.
  4. SENZOMATIC haftet nicht für Unterbrechungen bei der Erbringung von Dienstleistungen, die durch einen Ausfall der Hardware- oder Softwarefunktionalität des für die Verwaltung der Netzinfrastruktur erforderlichen Systems, Unterbrechung der Energieversorgung, Unfälle, Wiederaufbau von Gebäuden und Versorgungseinrichtungen oder Räumlichkeiten, in denen sich der Server befindet, verursacht werden.
  5. SENZOMATIC ist auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden berechtigt, die Daten aus der installierten Hardware für eigene Forschungszwecke zu sammeln und zu verwerten. Der Kunde ist berechtigt, SENZOMATIC gleichzeitig mit der Beendigung des Vertrages oder zu jedem späteren Zeitpunkt schriftlich mitzuteilen, dass er seine Zustimmung zu diesem Punkt zurückzieht.

Haftungsausschluss von SENZOMATIC

  1. Der Kunde ist sich bewusst, dass die Erbringung der SENZOMATIC Dienstleistungen von der ordnungsgemäßen Übertragung der Daten und Signale abhängt. Er akzeptiert, dass SENZOMATIC keine Gewähr für mangelhaft erbrachte Dienstleistungen leisten kann, die zurückzuführen sind auf:
  2. Prozesse und Dienstleistungen, die die Übertragung des Signals von der Einrichtung begleiten oder ermöglichen,
  3. GSM/GPRS-Netze, das Internet und Ähnliches, ihre Qualität und Funktionalität,
  4. Komponenten in LANs, ihre Qualität und Funktionalität,
  5. Hardware- und Softwareausstattung außerhalb des Verfügungsbereichs von SENZOMATIC.
  6. Die Schadenersatzpflicht von SENZOMATIC für entgangenen Gewinn wird ausgeschlossen.
  7. Dem Kunden ist bewusst, dass die Dienstleistung d.h. Monitoring nur im Fall einer ordnungsgemäßen Zahlung des Entgeltes seitens SENZOMATIC erbracht wird. Befindet sich der Kunde in Verzug mit der Zahlung des Entgelts für das Monitoring, ist SENZOMATIC nicht zur Auswertung der gesammelten Daten aus den Sensoren und etwaiger Kontaktaufnahme mit dem Kunden im Rahmen des Monitorings verpflichtet.
  8. Der Kunde akzeptiert, dass SENZOMATIC keine Haftung für Ausfälle von Unterstützungsleistungen Dritter im Zusammenhang mit der Erbringung des Dienstes (z.B. Störungen von GSM/GPRS- und ähnlichen Netzen und Telekommunikationswegen, Störungen und Ausfälle des Internetnetzes) und für Schäden, die dem Kunden hierdurch entstehen, übernehmen kann.
  9. Außer den im Vertrag ausdrücklich zugesicherten Funktionalitäten des SENZOMATIC System erfolgt die Nutzung vom Kunden bzw. die Erbringung der Dienstleistungen seitens SENZOMATIC ohne ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung jeglicher Art und gibt SENZOMATIC keine darüber hinausgehenden oder stillschweigenden Zusicherungen oder Gewährleistungen jeglicher Art ab, insbesondere keine Gewährleistung der Eignung des Systems für einen bestimmten Zweck. SENZOMATIC übernimmt keine Gewähr dafür, dass die im SENZOMATIC System enthaltenen Funktionen den Anforderungen des Kunden entsprechen.
  10. SENZOMATIC übernimmt weder gegenüber dem Kunden bzw. Benutzer noch gegenüber der Versicherung Haftung für die durch Wasser verursachten Schäden. Ebenso wenig haftet SENZOMATIC für Schäden, die im Zusammenhang mit der Beseitigung der eigentlichen Ursache des Wasserlecks oder im Zuge der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands entstanden sind oder noch entstehen werden.
  11. Das System kann als Referenzsystem für die Versicherung des Kunden bzw. Benutzers dienen, wenn der Versicherer das System als einen möglichen, überdurchschnittlichen Schutz berücksichtigen und damit ggf. die Höhe der Polizze bzw. der Versicherungsleistung begünstigen möchte. Das System selbst hat auf diese Situation keinen Einfluss, weil von den verschiedenen Versicherungsträgern eine individuelle Herangehensweise und somit eine individuelle Bewertung der jeweiligen Police zu erwarten ist.

Eigentumsrecht und Urheberrecht

  1. Alle Leistungen von SENZOMATIC, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von SENZOMATIC und können von SENZOMATIC jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des vereinbarten Preises das zeitlich beschränkte Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Der Erwerb von Rechten an Leistungen von SENZOMATIC setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der in Rechnung gestellten Beträge voraus.
  2. Für die Nutzung von Leistungen von SENZOMATIC, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von SENZOMATIC erforderlich. Dafür steht SENZOMATIC und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
  3. Der Kunde haftet SENZOMATIC für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Entgelts.
  4. SENSOMATIC ist es gestattet, ihre Arbeitsergebnisse oder Ausschnitte daraus zum  Zwecke der Eigenwerbung – auch nach Beendigung der Vertragszeit – unentgeltlich zu nutzen.

Höhere Gewalt

  1. SENZOMATIC verstößt nicht gegen diesen Vertrag und haftet nicht für die nicht oder verspätet erfüllte Pflichten gemäß diesem Vertrag, sofern dies die Folge von Handlungen, Ereignissen, Unterlassungen oder Unfällen ist, die außerhalb seiner Kontrolle liegen oder solchen Umständen zuzurechnen sind („höhere Gewalt“), einschließlich Ereignissen wie Feuer, Überschwemmungen, Erdbeben, Stürme oder andere Naturkatastrophen; Pandemien und Epidemien, insbesondere Covid-19 Pandemie; Krieg, bewaffnete Konflikte; terroristische Angriffe, Bürgerkrieg, zivile Unruhen oder Aufstände; nukleare, chemische oder biologische Kontaminierung; Feuer, Explosion oder Unfallschäden; Zusammenbruch baulicher Strukturen, Ausfall von Anlagenmaschinen, Computern oder Fahrzeugen und/oder Streiks und ist die Frist für die Erfüllung solcher Pflichten entsprechend zu verlängern. Die entsprechenden Pflichten der anderen Partei werden im selben Maß ausgesetzt.
  2. Die Vertragsparteien haben vereinbart, dass sie im Falle der höheren Gewalt einen solchen Nachtrag zum Vertrag und allen einschlägigen Bestimmungen vereinbaren, der die Auswirkungen der höheren Gewalt auf die Pflichten der Vertragsparteien berücksichtigt und in wirtschaftlicher Hinsicht im höchst möglichen Ausmaß dem ursprünglichen Zweck des Vertrages entspricht.
  3. Falls die Vertragsparteien trotz Bemühungen keine Vereinbarung über die Anpassung des Vertrages im Sinne des Abs. 2 treffen und das Ereignis höherer Gewalt länger als zwei Monate dauerhaft anhält, kann jede der Vertragsparteien diesen Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vierzehn Tagen schriftlich kündigen. Mit Ablauf der Frist ist das Vertragsverhältnis beendet.

Sonstiges

  1. Mit dem Abschluss des Vertrages bestätigt der Kunde, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Reklamationsordnung und die Datenschutzerklärung gelesen hat, mit deren Inhalt einverstanden ist und sie akzeptiert.
  2. Die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag gehen auf die Rechtsnachfolger der Vertragsparteien über.
  3. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen SENZOMATIC und dem Kunden gilt das österreichische Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Rechtsnormen des  Kollisionsrechts. Die Rechtswahl führt nicht dazu, dass dem Verbraucher der Schutz entzogen wird, der ihm durch diejenigen Bestimmungen gewährt wird, von denen nach dem Recht, das mangels einer Rechtswahl anzuwenden wäre, nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf.
  4. Für sämtliche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstandenen Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien wird die ausschließliche Zuständigkeit des für den I. Wiener Bezirk sachlich zuständigen Gerichts vereinbart, sofern nicht zwingende Gerichtsstände vorgesehen sind.
  5. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder anfechtbar sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Fall, statt der nichtigen, anfechtbaren oder unwirksamen Bestimmung eine solche zu vereinbaren, die ihrem wirtschaftlichen Sinn möglichst nahekommt und einen entsprechenden wirtschaftlichen Erfolg gewährleistet.
  6. Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderten Klauseln wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte.